Unter dem Begriff Arbeitsrecht werden die Rechtsregeln, die das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestimmen, zusammengefasst. Das Arbeitsrecht ist geprägt durch die Vertragsfreiheit, insbesondere durch die freie Vereinbarung von Löhnen und sonstigen Arbeitsbedingungen, im Übrigen aber auch durch die Betätigung frei gebildeter Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, durch Tarifautonomie, Streikrecht und durch die Betriebs- und Unternehmensmitbestimmung.

Im Bereich des Arbeitsrechts befasse ich mich u.a. mit folgenden Aufgaben:

Gestaltung, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
Konfliktlösung bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
Arbeitsvergütung
Sicherung und Verfall von Lohn- und Urlaubsansprüchen
Abfindungen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsverträge mit Minderjährigen und Auszubildenden
Schutz und Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern
außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie Vertretung im Kündigungsschutzprozess
öffentlich-rechtliche Berufsbildungsförderung, Arbeitsbeschaffung und Arbeitslosenverhältnis
Betriebsnachfolge, Arbeitnehmerüberlassung
Tarifvertragsrecht
Betriebsverfassungsrecht