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| Unter dem Begriff Arbeitsrecht werden die Rechtsregeln, die das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestimmen, zusammengefasst. Das Arbeitsrecht ist geprägt durch die Vertragsfreiheit, insbesondere durch die freie Vereinbarung von Löhnen und sonstigen Arbeitsbedingungen, im Übrigen aber auch durch die Betätigung frei gebildeter Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, durch Tarifautonomie, Streikrecht und durch die Betriebs- und Unternehmensmitbestimmung. Im Bereich des Arbeitsrechts befasse ich mich u.a. mit folgenden Aufgaben: Gestaltung, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen Konfliktlösung bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis Arbeitsvergütung Sicherung und Verfall von Lohn- und Urlaubsansprüchen Abfindungen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsverträge mit Minderjährigen und Auszubildenden Schutz und Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie Vertretung im Kündigungsschutzprozess öffentlich-rechtliche Berufsbildungsförderung, Arbeitsbeschaffung und Arbeitslosenverhältnis Betriebsnachfolge, Arbeitnehmerüberlassung Tarifvertragsrecht Betriebsverfassungsrecht |
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