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| ... und plötzlich hat es gekracht. Dann heißt es: Nerven behalten. An erster Stelle stehen die Sicherung der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte. Auf eine ordentliche und vollständige Unfallaufnahme durch die Polizei ist zu achten. An Ort und Stelle sollten Unfallbericht und -skizze angefertigt und alle Beschädigungen an den Fahrzeugen sowie Brems- und Schleuderspuren festgehalten und vermessen werden. Unbedingt sind auch die Namen und Anschriften von Zeugen zu notieren. Wichtig ist: Der Polizei müssen zwar Angaben zur Person und zum Fahrzeug gemacht werden, keinesfalls sollte man sich aber zur Sache einlassen. Die Unfallbeteiligten sind oft geschockt und im Moment auch nicht in der Lage, eine sachliche Einschätzung zum Unfallgeschehen abzugeben. Nie sollte am Unfallort selbst die Schuld anerkannt werden. Dem Satz „Ohne meinen Anwalt sage ich nichts.“ kann in einem späteren Rechtsstreit durchaus Bedeutung zukommen, zumal in zahlreichen Fällen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren folgen. Sie sollten daher zuerst einen Anwalt konsultieren, denn die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalls können sehr weit gehen. Sowohl unter zivilrechtlichen wie auch unter strafrechtlichen Aspekten ist das Straßenverkehrsrecht ein höchst kompliziertes Rechtsgebiet. Umso wichtiger ist es, darüber Bescheid zu wissen. Im Rahmen dieses Rechtsgebietes bearbeite ich folgende Aufgaben: - außergerichtliche und gerichtliche Unfallschadenregulierung z. Bsp. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld u.a. - Beratung und Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten - Vertretung in weiteren verkehrsrechtlichen Verwaltungsverfahren (z. Bsp. Fahrerlaubnis, Führerschein, Zulassungen) - Vertretung in polizeilichen Ermittlungsverfahren und im Strafverfahren |
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