Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts vertrete ich Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Handwerker und Bauherren.

Schnell kommt es zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten zu Meinungsverschiedenheiten. Dann sollten Sie wissen, was Ihr gutes Recht ist und worauf es ankommt. Das beginnt bei Detailfragen, wie der Erfassung des Leistungsumfanges Deshalb ist es sinnvoll, Verträge bereits vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen.

Somit stellt alles, was rechtliche Fragen zum Erwerb, der Errichtung, Sanierung, Umgestaltung, Reparatur von Bauwerken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, Außenanlagen usw. betrifft, den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.

Eine schnelle und zügige Geltendmachung von Werklohn- und Gewährleistungsansprüchen sollte nicht nur wegen der relativ kurzen Verjährungsfristen von 3 Jahren bzw. 5 Jahren bei Bauwerken geboten sein, sondern auch weil gerichtliche Verfahren in diesen Bereichen meist sehr langwierig und aufwendig sind.

Das öffentliche Baurecht, welches dem Verwaltungsrecht zugeordnet wird, ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei. Baugenehmigungen, Widersprüche von Nachbarn, Bebauungspläne und überhaupt die Auseinandersetzung mit den baubehördlichen Institutionen einschließlich von Fachbehörden des Umwelt-, Natur-, und Denkmalschutzes, werden von mir bearbeitet.

Auf dem Gebiet Bau- und Architektenrechts beschäftige ich mich daher u. a. mit folgenden Aufgaben:

✔ Prüfung und Erarbeitung von Werkverträgen, Generalunter- und 

    Generalübernehmerverträge
✔ Begleitung bei der Abwicklung von Werkverträgen einschließlich rechtliches 

    Vertragsmanagement
✔ Durchsetzung von Werklohnansprüchen
✔ Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, auch unter 

    Bedingungen der Insolvenz
✔ Geltendmachung von Ansprüchen aus Vertragsstrafen und aus der vorzeitigen 

    Kündigung von Werkverträgen
✔ sachgerechte Herbeiführung von Vergleichslösungen bei außergerichtlichen 

    Auseinandersetzungen
✔ gerichtliche Vertretung in Bauprozessen
✔ Vertretung und Beratung beim Beweissicherungsverfahren

Als Spezialbereich innerhalb des Baurechts ist das Architekten- und Ingenieursrecht hervorzuheben, welchem meine Kanzlei besondere Beachtung schenkt.

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