Erbrecht

Das Erbrecht regelt unter anderem die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Viele Menschen scheuen sich davor, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Denn an den Tod denkt niemand gern, so dass die rechtlichen Konsequenzen der Erbfolge zu Lebzeiten häufig ungeregelt bleiben. Konflikte zwischen den Erben sind oftmals die Folge, insbesondere dann, wenn es um Immobilienbesitz oder Gegenstände mit hohem Wert, wie beispielsweise einen alten Alfa Romeo Spider, geht. Derartige Streitigkeiten können vermieden werden, wenn der Erblasser sich rechtzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts informiert und eine sachgerechte und verantwortungsvolle Vorsorge für sein Vermögen trifft. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem Todesfall die Versorgung bestimmter Personen (Ehepartner, Kinder u.a.) sichergestellt werden soll.

Anwaltliche Tätigkeiten im Erbrecht

Im Rahmen dieses Rechtsgebietes beschäftige ich mich vor allem mit:

✔ Beratung zur Erbfolge und Vermögensnachfolge
✔ Gestaltung von Testamten und Erbverträgen
✔ Regelungen zum Pflichtteilsrecht
✔ Erbauseinandersetzung und Erbschaftskauf
✔ gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln
✔ nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft und Erbrecht
✔ außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Erbschaft und damit verbundenen Rechtsverhältnissen.

Es gibt viele Gründe, warum sich die Errichtung eines Testaments empfiehlt und damit die gesetzliche Erbfolge abzuändern. Dabei gilt, dass das Testament auf die Bedürfnisse des Erblassers abgestimmt sein sollte.

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