Familienrecht

Das Familienrecht ist das mit dem menschlichen Zusammenleben am engsten verbundene Rechtsgebiet. Es regelt Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten.

Wenn zwei getrennte Wege gehen …

Innerhalb des Familienrechts kommt der Ehescheidung und deren Folgen eine stetig wachsende Bedeutung zu, denn mittlerweile wird fast jede zweite Ehe geschieden. Eine Scheidung ist für die Betroffenen, insbesondere für die Kinder, eine schmerzhafte Angelegenheit. Aber das Auseinandergehen der Eheleute gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz der Kinder und der Eheleute. Um die Scheidung so schonend wie möglich abzuwickeln, sind Sorge- und Umgangrecht zum Wohle des Kindes zu regeln. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile.

Um möglichst sachlich und emotionsfrei eine vernünftig Regelung für alle Beteiligten zu finden, sollte in einem frühen Stadium der Meinungsverschiedenheiten ein Anwalt aufgesucht werden, um einen „Rosenkrieg“ oder Schlimmeres zu vermeiden.

Auch ohne Trauschein gemeinsam durchs Leben

In der heutigen Zeit ist die Ehe nicht mehr die allein anerkannte Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die Lebenspartnerschaft sind hinzugekommen. Auch hier kann nur empfohlen werden, sich über die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen des Zusammenlebens sowie über die sich daraus ergebenden vertraglichen Regelungen anwaltlich beraten zu lassen. Vereinbarungen zwischen den Partnern können helfen, das Fundament für eine stabile Beziehung und sichere Zukunft zu legen. Romantische Erinnerungen an das Green Wedding bleiben, jedoch sieht die Zukunft manchmal getrennte Wege vor.

Auch Fragen der elterlichen Sorge bei nichtehelichen Kindern und der erbrechtlichen Stellung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft sollten geklärt werden.

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung

Zum Gebiet des Familienrechts gehören auch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft.

Schnell kann es passieren, dass ein Mensch nicht mehr körperlich und geistig in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies betrifft nicht nur alte oder kranke Menschen, sondern jeden, denn in einen Unfall kann jeder verwickelt werden. Eine Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung der Anordnung einer Betreuung durch das Gericht und der Bestellung einer fremden Person als Betreuer. Eine Patientenverfügung ist eine Form der Vorsorgevollmacht. Mit ihr werden die rein medizinischen Fragen geregelt.

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