Eine Immobilie, auch Anwesen oder Liegenschaft genannt, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive der sich darauf befindlichen Gebäude und dessen Zubehör.
Das Immobilienrecht umfasst daher alle Fragen um das Eigentum am Grundstück, Haus und an der Wohnung. Häufig entstehen Streitigkeiten schon beim Erwerb der Immobilie, weil im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaften fehlen oder unzutreffend beschrieben sind, der Kaufpreis nicht gezahlt wird, das Gebäude plötzlich unter Denkmalschutz steht oder bei der Finanzierung der Immobilie Schwierigkeiten auftreten.
Viele Fragen entstehen nach Erwerb des Eigentums an der Immobilie selbst, denn
„es kann der Frömmste nicht in Frieden leben …
… wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.“.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn beschäftigen zunehmend die Gerichte. Dabei wird um Wegerecht, Laubfall, Lärmbelästigung, Grenzabstände, Grillen und Rasenmähen, Sonnenbaden „oben ohne“ erbittert gestritten.
Auch bei der wirtschaftlichen Verwertung der erworbenen Immobilie
als Vermieter oder Mieter einer Wohnung, Verpächter oder Pächter eines
Grundstückes kann man in Streit geraten. Wegen der tatsächlichen
sachlichen Nähe zum Immobilienrecht beschäftige ich mich daher auch
intensiv mit dem Wohnungseigentums-, Miet- und Pachtrecht.
Meine Tätigkeit erstreckt sich daher im Immobilienrecht:
✔ Erwerb, Übertragung und Veräußerung von Immobilien
✔ Grundbuchrecht
✔ Grundstücksrechte, wie Grunddienstbarkeiten, Grundschulden
✔ Nachbarschaftsrecht
✔ Schuldrechts- und Sachenrechtsbereinigung
Im Wohnungseigentum-, Miet- und Pachtrecht:
✔ außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern zum Gemeinschafts- und Sondereigentum
✔ Beratung bei Fragen der Verwaltung und Abrechnung des Gemeinschaftseigentums
✔ Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentumsversammlungen
✔ Fertigung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
✔ Durchsetzung von Mietforderungen, Mietminderungen und Mieterhöhungen
✔ Ausspruch und Abwehr von Kündigungen aus Miet- und Pachtverhältnissen
✔ Vertretung bei der gerichtlichen Durchsetzungen von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen
✔ Beratung zu Betriebskostenabrechnungen
✔ Durchsetzung von Räumungsansprüchen.