Welches Erbrecht gilt in Deutschland?
deutsches Erbrecht

Welches Erbrecht gilt in Deutschland?

Im deutschen Erbrecht gilt das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, vorbehaltlich der folgenden Ausnahmen:

  • Besitzt ein verstorbener Ausländer in einem anderen Land Immobilien, für die Sonderregelungen gelten, so erkennt das deutsche Recht diese Sonderregelungen unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers an.
  • Verweist das ausländische Recht Erbangelegenheiten auf das deutsche Erbrecht zurück (sog. renvoi), so gilt deutsches Recht.
  • Unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit kann der Eigentümer von Immobilien in Deutschland bestimmen, dass deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt.

Die zuständige Behörde für das Erbrecht in Deutschland ist das „Nachlassgericht“, eine Unterabteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnort des Erblassers. Im Bundesland Baden-Württemberg ist es der Notar. Für Beschwerden gegen Beschlüsse des Nachlassgerichts gibt es in jedem Landgericht eine Fachkammer. Die genauen Formvorschriften und die Fristen für ihre Erledigung sind je nach Komplexität des jeweiligen Falles sehr unterschiedlich, so dass eine genaue Schätzung der Dauer von Nachlassverfahren in Deutschland nicht möglich ist.

Das deutsche Erbrecht schließt gesetzliche Erben ein

Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge, d.h. das Vermögen des Erblassers, aber auch alle seine gesetzlichen oder vertraglichen Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über. Übersteigen die ererbten Verpflichtungen den Wert der ererbten Rechte und Vermögenswerte, kann es empfehlenswert sein, die Erbschaft abzulehnen.

Das deutsche Erbrecht sagt im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 1922 ff., dass bei fehlendem Testament eine gesetzliche Erbfolgeordnung gilt, die auf dem sogenannten „Kategorien-“ und „Sippen“-System beruht, in dem Anteile bestimmten gesetzlichen Erben vorbehalten sind. Auch der Ehegatte kann je nach ehelichem Güterstand ein Vorerbschaftsrecht haben. Die Gemeinschaft der gesetzlichen Erben wird in Kategorien eingeteilt:

  • Die erste Kategorie umfasst die (biologischen und adoptierten) Kinder des Erblassers und deren Nachkommen.
  • Die zweite Kategorie umfasst die Eltern des Erblassers und ihre Nachkommen (z.B. Brüder, Schwestern oder Neffen).
  • Die dritte Kategorie umfasst die Großeltern und ihre Nachkommen (d.h. die Onkel und Cousins des Erblassers),
  • und so weiter.

Mitglieder einer niedrigeren Kategorie erben nur, wenn es keine überlebenden Mitglieder in einer höheren Kategorie gibt, d.h. die Eltern des Verstorbenen erben nicht, wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt.

Eine Sippe besteht aus einer Person, ihren Aszendenten und Nachkommen (einschließlich leiblicher und adoptierter Kinder). Ehepartner und Stiefkinder sind nicht Mitglieder einer Sippe. Ein gesetzlicher Erbe schließt alle anderen Mitglieder seiner Sippe, die mit dem Erblasser über ihn verwandt sind, von der Erbschaft aus. Das heißt, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt, erben die Enkelkinder nicht. Alle Kinder erben zu gleichen Teilen.

Gesetzliche Erben haben Anspruch auf einen Pflichteil

Grundsätzlich haben die Nachkommen (Kinder und Enkelkinder), der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Anspruch auf einen Pflichtteil; der Pflichtteil gilt jedoch nicht in jedem Fall. Er gilt nur, wenn der Erblasser in seinem Testament gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen hat. Schließt beispielsweise der Verstorbene in seinem Testament eines seiner Kinder von der Erbfolge aus, so hat das beraubte Kind Anspruch auf einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch besteht in einem Geldforderungsanspruch gegen die Erbengemeinschaft. Der Betrag, der geltend gemacht werden kann, beträgt die Hälfte des gesetzlichen Pflichtteils. Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Hat der Erblasser zu Lebzeiten eine Zahlung geleistet, die eine Anrechnung auf den Pflichtteil vorsieht, ist dies für die Ansprüche der Beteiligten bindend, §2315 BGB. Ebenso sind die gesetzliche Verpflichtung zum Abzug früherer Schenkungen des Erblassers oder der Wert besonderer Leistungen oder Betreuungsleistungen zu seinen Gunsten nach §§2050 ff. oder §2057 BGB in die Berechnung des Pflichtteils einzubeziehen. Aufwendungen für eine angemessene Altersrente für den Ehegatten gelten nicht als Schenkung. Auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte wie bei Kanzlei Jonuleit können die richtige Berechnung des Pflichtanteils prüfen.

Der Anteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich in der Regel um ¼, wenn es überlebende Verwandte in der ersten Kategorie gibt, um ½, wenn die einzigen überlebenden Verwandten in der zweiten Kategorie sind, oder um die Großeltern des Verstorbenen. Wenn es keine überlebenden Verwandten in der ersten oder zweiten Kategorie oder Großeltern gibt, erbt der Ehepartner 100 %. Das Erbe des Ehegatten wird auch durch den ehelichen Güterstand beeinflusst (z.B. Zugewinnsgemeinschaft oder Güterteilung).

In Deutschland sind mehrere Arten von Testamenten möglich und zulässig

Das wichtigste Nachlassdokument in Deutschland ist das Testament. Andere Arten sind der Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament. Auch Vermächtnisse sind möglich und üblich. Um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit zu erfüllen, ist es ratsam, ein Testament vor einem deutschen Notar zu beurkunden, der darauf achtet, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Auch private oder ausländische Testamente können gültig und zulässig sein. Allerdings können sich Schwierigkeiten hinsichtlich des Identitätsnachweises, des genauen Wortlauts und, sehr wichtig, des Datums des Testaments ergeben.

Es ist wichtig, dass ein Testament nach dem Tod des Erblassers von den Erben gefunden werden kann. Es besteht die Möglichkeit, ein Testament zur Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.

Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers sind steuerpflichtig

Schenkungen von Vermögen zu Lebzeiten des Eigentümers, um über eine vorweggenommene Erbschaft zu verfügen, sind in Deutschland häufig. Obwohl sich unter altem Recht die Besteuerung einer Schenkung nicht von der Erbschaftssteuer unterschied, war es in einigen Fällen rentabler, eine Immobilie zu verschenken, als sie zu vererben, insbesondere wenn der steuerliche Wert einer teuren Immobilie erheblich unter ihrem Marktwert lag.

Wenn ein gesetzlicher Erbe durch eine Schenkung zu Lebzeiten des Eigentümers seines Erbes beraubt wird, kann er unter bestimmten Umständen und innerhalb bestimmter Fristen die Schenkung nachträglich anfechten.

Eigentum am Vermögen

Das Eigentum an Grundbesitz wird in Deutschland im sogenannten Grundbuch eingetragen, das von den Amtsgerichten verwaltet wird. Dieses Grundbuch enthält in drei Abschnitten die relevanten Informationen über Eigentum, Belastungen und Grundschulden von Grundstücken. Verträge über die Übertragung von Grundbesitz, sei es eine Schenkung oder ein Verkauf, müssen notariell beurkundet werden, damit sie gültig sind, und dann muss die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden.

Vererbung von Eigentum an Kinder

Aus rechtlicher Sicht ist es für Kinder möglich, Grundbesitz zu erben. Für die Verantwortung des Minderjährigen für die Schulden des ererbten Vermögens können jedoch Sonderregelungen gelten.

Wenn ein Minderjähriger erbt, ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vormunds erforderlich. Der Vormund ist normalerweise ein Elternteil, aber in bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass das Gericht einen Vormund bestellt. Dies ist besonders wichtig, wenn Immobilien vererbt werden und verkauft werden sollen, um die Erbschaftsanteile zu verteilen. In einem solchen Fall prüft das Vormundschaftsgericht den Verkaufspreis der Immobilie und stellt sicher, dass der an den Minderjährigen gezahlte Anteil seinem gesetzlichen Erbteil entspricht.

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